Pflegeberatung
- Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI (Kostenübernahme durch die Pflegekasse für die Pflegegrade 1 bis 5)
- Pflegeberatung nach § 7a SGB XI für Selbstzahler
Gerne stehe ich Ihnen zur Seite und unterstütze und begleite Sie auf dem Weg zum Pflegegrad und darüber hinaus.
Krankheiten, Behinderungen oder schwerwiegende Alterserscheinungen können Gründe dafür sein, daß Pflege benötigt wird. Eine Pflegesituation kann ganz plötzlich auftreten, sich aber auch schleichend über Jahre hinweg entwickeln. Dies stellt eine neue Herausforderung für Pflegebedürftige sowie Angehörige dar. Viele Aspekte sind zu berücksichtigen, das Angebot an Hilfs- und Unterstützungsangeboten ist mittlerweile sehr groß.
1968 in Bamberg geboren, erlernte ich nach dem Schulabschluß der Mittleren Reife zuerst den Beruf der Steuerfachangestellten.
Da mein Interesse jedoch schon immer dem Gesundheitswesen und den sozialen Berufen galt, absolvierte ich die Ausbildung zur examinierten Gesundheits- und Krankenpflegerin, nach deren Abschluss ich in der gerontopsychiatrischen Pflege tätig war.
Schon immer war mir die bestmögliche Versorgung von Pflegebedürftigen ein großes Anliegen. Daher begann ich berufsbegleitend mit dem Studium der Pflegeberatungen nach § 7a, § 45 und § 37 Abs. 3 SGB XI.
Dieses ergänzte ich zusätzlich mit der Weiterbildung zur geprüften Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen IHK.
Seit August 2018 biete ich Beratung und Unterstützung für Pflegebedürftige und deren Angehörige als unabhängige und neutrale Pflegeberaterin an. Bereits ab Pflegegrad 1 übernehmen die Pflegekassen die Kosten der Pflegeberatungen nach § 37 Abs. 3 SGB XI. Gerne komme ich auch in Ihre Häuslichkeit, wenn Sie Hilfe benötigen.
Bei Bezug von Pflegegeld ist je nach Höhe des Pflegegrades ein Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI verpflichtend.
Anspruch auf halbjährliche Pflegeberatung, keine Verpflichtung
Halbjährlich verpflichtender Beratungsbesuch
Vierteljährlich verpflichtender Beratungsbesuch
Werden die Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI nicht oder verspätet erbracht, so können für Sie hierdurch erhebliche Nachteile entstehen (Kürzung bzw. Streichung des Pflegegeldes). Bei Bezug von Sachleistungen oder Kombinationsleistungen ist ein Beratungsbesuch nicht verpflichtend, kann jedoch halbjährlich in Anspruch genommen werden.
Die Kosten für diese Beratungsbesuche werden vollständig von Ihrer Pflegekasse übernommen.
Gerne können Sie zeitnah einen Termin mit mir vereinbaren.
Die Abrechnung (außer Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3, 4 und 7 SGB XI) erfolgt auf Honorarbasis, die erbrachten Leistungen werden nach Zeitaufwand mit einem Stundensatz von 76,- Euro in Rechnung gestellt (Abrechnung erfolgt im 15-Minuten-Takt), zzgl. Fahrtkosten in Höhe von 0,50 Euro je gefahrenen Kilometer ab einer Entfernung von 10 km von Bamberg.
Zollnerstraße 82 a 96052 Bamberg
E-Mail: | info@pflegeberatung-christ.de |
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Telefon: | 0951 / 3027502 |
Mobil: | 0171 / 8988850 |
Fax: | 03212 / 4241968 |
Bei Fragen nutzen Sie bitte das Kontaktformular oder rufen Sie mich direkt an